Unsere Tipps
Geflügel richtig halten
Um Geflügel halten zu dürfen gibt es rechtliche Vorgaben:
- Mindestanforderungen für den Stall: Anhang der Tierschutzverordnung - Tabelle 9
- Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Kanton (obligatorisch für alle, sogar für Kleinsthaltungen): Kantonale Koordinationsstellen
- Es ist möglich ohne landwirtschaftliche Ausbildung und ohne Kurs Geflügel zu halten. Dies ist bis zu einer jährlichen Anzahl von 150 Legehennen, 200 Legeküken oder 500 Mastküken zulässig. Für mehr Tiere muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.
- Für Geflügelbetriebe mit über 1000 Legehennen- oder Aufzuchtplätzen, über 333m2 Stallgrundfläche Mastpoulets oder über 200m2 Stallgrundfläche Masttruten, sind regelmässige Salmonellenkontrollen obligatorisch. Für kleinere Haltungen sind sie empfohlen: Informationen vom BLV
(Unser Geflügel stammt alles aus geprüfter Salmonellen-freier Herkunft) - Je nachdem wo Hühner gehalten werden möchten, benötigen Sie möglicherweise das Einverständnis der Vermieter- und/oder Nachbarschaft.
Eine gute Webseite mit vielen wichtigen Infos zum Hühnerhalten, gerade für Private, die zum ersten Mal Hühner anschaffen möchten: huehnerrichtighalten.ch
Möglichkeiten für den Sachkundenachweis, sowie mehrtägige Geflügelkurse bietet das Aviforum in Zollikofen. Infos dazu finden Sie auf aviforum.ch.




